Geschwister-Scholl-Schule / Frankfurt a. M.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Hompage nicht weiter aktualisiert wird.

Nutzen Sie stattdessen den nachfolgenden Link: http://www.gss-ffm.de/index.php

 

 

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,                                                                       (Stand: 14.05.2020)

wie Sie der Presseinformation des Hessischen Kultusministeriums vom 05.05.2020 entnehmen können, soll es ab dem 18.05.2020 in eingeschränktem zeitlichem Umfang wieder Präsenzunterricht, gestaffelt nach Jahrgangsstufen geben, u.a. an unserer Schule.

Wie auch bereits vor der Beschulung der Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen an Sie, liebe Eltern kommuniziert, ist es unabdingbar, dass die Hygienevorschriften der Gesundheitsbehörde und die notwendigen Abstandsregelungen eingehalten werden müssen.

An die gesetzliche Vorgabe der Abstandsregelung von 1,50 m muss sich dringend gehalten werden, ebenso an die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr!
Die Mitglieder des Kriseninterventionsteams haben beschlossen, dass Schülerinnen und Schüler, wie im öffentlichen Raum auch, zum Selbstschutz und dem Schutz der anderen Mitglieder der Schulgemeinde verpflichtend eine Maske auf dem Schulgelände tragen.
Bei Verstoß gegen die Vorgaben erfolgt eine Beurlaubung der betreffenden Schülerinnen und Schüler von der Schulleitung, sodass eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich ist.

Damit wir Ihre Kinder und Sie selbst, sowie uns als unterrichtende Lehrkräfte schützen können, müssen wir die Klassen teilen und lassen nur jeweils maximal 2 Jahrgangsstufen an einem Tag in die Schule kommen. Ausschließlich Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht an den entsprechenden Tagen stattfindet und die in der Notbetreuung angemeldet sind, dürfen das Schulgelände betreten.

Wir werden mit der Vorprüfungsklasse, Jahrgangsstufe 9, beginnen.

Nur diese Jahrgangsstufe wird einschließlich der 10. Klassen bis 29.05.2020 hier beschult, wobei in der Prüfungswoche Unterricht für die 9. Klassen nur am 26. und am 28.05.2020 stattfinden kann.

Alle weiteren Jahrgangsstufen werden ab dem 02.06.2020 nach dem vorgegebenen Raster (siehe Anhang) beschult.

Die zuständigen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer teilen die Kinder im Vorfeld in 2 Gruppen auf und legen eine entsprechende Sitzordnung fest, an die sich dringend zu halten ist. Zu gegebener Zeit werden Sie über die individuellen Stundenpläne informiert.


Schülerinnen und Schüler, die gem. der 6. Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16.04.2020 bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt sind oder die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben, sind vom Schulbetrieb befreit, sofern Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Es findet in der Schule kein Essensverkauf statt, daher sollten die Schülerinnen und Schüler etwas zu essen und zu trinken mitbringen. Infolge der besonderen Situation findet die Pause unter Aufsicht in den Klassenräumen statt.

Diese Planung ist mit der Schulelternbeiratsvorsitzenden abgestimmt.

Wie vom Kultusminister bereits im Fernsehen kommuniziert, gibt es Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen. Diese werden durch andere Lehrerinnen und Lehrer ersetzt.

Für Rückfragen stehen die Klassenlehrkräfte und die Mitglieder der Schulleitung zur Verfügung.

Aus nachfolgender Aufstellung erfahren Sie, wann die Klasse Ihrer Kinder Unterricht hat. Jede Gruppe wird erlasskonform mit mindestens 3 Stunden wöchentlich beschult.

Abschließend teile ich mit, dass die betroffenen Klassenräume täglich desinfiziert und gereinigt werden.

Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.

Mit freundlichen Grüßen

F.Hüsing
Schulleiterin der Geschwister-Scholl-Schule

Unterrichtsplanung ab dem 18.05.20:  http://gss-ffm.de/index.php

 

 

An die Eltern,
Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen
der Geschwister-Scholl-Schule                                                                     (Stand: 24.04.2020)





Wie bereits aus den Medien bekannt ist, beginnt der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen am 27.04.2020 um 7:55 Uhr.
Schülerinnen und Schüler, die gem. der 6. Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16.04.2020 bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes ausgesetzt oder die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben sind, vom Schulbetrieb befreit, sofern Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Ausschließlich Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse dürfen das Schulgelände betreten.
Die Mitglieder des Kriseninterventionsteams haben beschlossen, dass Schülerinnen und Schüler, wie im öffentlichen Raum auch, verpflichtend eine Maske auf dem Schulgelände tragen.

An die gesetzliche Vorgabe der Abstandsregelung von 1,50 m muss sich dringend gehalten werden, ebenso an die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr!

Bei Verstoß gegen die Vorgaben erfolgt eine Beurlaubung der betreffenden Person von der Schulleitung, sodass eine Teilnahme an den Prüfungsvorbereitungen nicht möglich ist.

Wie vom Kultusminister bereits im Fernsehen kommuniziert, gibt es Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürfen. Dieser Unterricht wird in enger Absprache mit den Stammlehrkräften der Klassen erteilt, die mit Terminabsprachen zur Einzelberatung zur Verfügung stehen.

Es findet in der Schule kein Essensverkauf statt, daher sollten die Schülerinnen und Schüler etwas zu essen und zu trinken mitbringen. Infolge der besonderen Situation findet die Pause unter Aufsicht in den Klassenräumen statt.
Abschließend teile ich mit, dass die betroffenen Klassenräume täglich desinfiziert und gereinigt werden und eine entsprechende Sitzordnung für die Gruppen festgelegt wurde, an die sich dringend zu halten ist.


Bleiben Sie alle weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

F.Hüsing
(Schulleiterin)

Klassenlehrpläne: http://gss-ffm.de/index.php

 

 

 

 

 

 

 

 

An die Eltern der Schülerinnen und Schüler 

der Geschwister-Scholl-Schule                                                                          (Stand: 07.04.2020)

 

Liebe Eltern,

hiermit erhalten Sie die aktuelle Information für die Notbetreuung an den Osterfeiertagen:

 

Erweiterte Notbetreuung an den Osterfeiertagen

Die Eltern werden gebeten, die verbindliche Anmeldung bis Mittwoch, den 8.04.2020 um 11.00 Uhr in der Schule abzugeben, nach Möglichkeit für alle Osterfeiertage.

Diese erweiterte Notbetreuung unterliegt strengen Anspruchsberechtigungen (Kranken- und Gesundheitsfürsorge, Rettungsdienst, jeweils beide Elternteile im Einsatz, Bescheinigung des Arbeitgebers und Nachweis über Infektionsfreiheit)

 

Die Betreuung findet möglicherweise an einer anderen Schule statt; über den entsprechenden Schulstandort werden die Eltern von mir 

am Donnerstag, 09.04.2020, informiert.

 

Wichtiger Hinweis:

Eltern, die noch nicht wissen, ob sie ab Samstag, 11.04. bis Montag, 13.04.2020, eine Betreuung benötigen, melden ihre Betreuungsbedarfe an die 

Hotline Notbetreuung 069/38989128 des Staatlichen Schulamts 

und senden die verbindliche Anmeldung an ingrid.wiemann@kultus.hessen.de.

 

Mit freundlichen Grüßen,

F.Hüsing

(Schulleiterin)

 

 

 

 

An die Eltern der Schülerinnen und Schüler
der Geschwister-Scholl-Schule                                                                           (Stand: 03.04.2020)
    


Liebe Eltern,

zur Sicherstellung der Notbetreuung für anspruchsberechtigte Eltern, auch in den Ferien und an Feiertagen, sowie an den Wochenenden, ist die Schulleitung der Geschwister-Scholl-Schule über die

                   Telefonnummer des Sekretariats 069/212-38753
                   täglich bis einschließlich Sonntag, 19.04.2020
                   von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls können Sie als anspruchsberechtigte Eltern die Hotline „Notbetreuung“
des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main 069/38989-128
anwählen, falls Sie in der Schule keinen Ansprechpartner für Ihre Mitteilungen oder Anliegen erreichen sollten.

Wir alle hoffen hiermit, auftretende Fragen zeitnah beantworten und zur Bewältigung von besonderen Situationen in der Betreuung beitragen zu können.

Bleiben Sie alle gesund.


Mit freundlichen Grüßen

F.Hüsing
(Schulleiterin)

 

 

 

Aktuelle Meldung aus dem Kultusministerium                                                    (Stand: 18.03.2020)

 

Die Gruppe Personen, die einen Betreuungsanspruch geltend machen können, hat sich erweitert. Es findet sich unter § 2 Abs.2 Ziff.13 der Verordnung nun ein Verweis auf die VO zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. Demnach fallen z.B. auch Personen aus den Bereichen Energie, Wasser und Ernährung darunter.

Sofern beide Elternteile entsprechenden Berufsgruppen zuzuordnen sind oder es sich um alleinerziehende Elternteile handelt, kann eine Betreuung in Anspruch genommen werden. Entsprechende Nachweise der Arbeitgeber sind durch die Eltern einzureichen.

Nähere Informationen können sie den nachfolgenden Links entnehmen.

 

Wir wünschen weiterhin gute Gesundheit und viel Kraft.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Hüsing

 

Hessisches Kultusministerium: FAQ-Liste

https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/aktuelle-informationen-zu-corona-2;

 

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Berufsgruppen Betreuungsregelung

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen;

 

 

An die Eltern und Schülerinnen und Schüler der Geschwister-Scholl-Schule    (Stand: 16.03.2020)

Wie dem Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom 13.03.2020 zu entnehmen, ist, besteht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ein Betreuungsangebot, sofern die Eltern gemäß Anlage einer besonderen Personengruppe zuzuordnen sind. Für alle anderen Schülerinnen, Schüler und Eltern ist die Schule bis auf Weiteres geschlossen.

 

Folgende Personengruppen können Ihre Kinder zur Betreuung im Rahmen der regulären Unterrichtszeiten einschließlich Pädagogischer Mittagsbetreuung zur Schule schicken (siehe Anlage).

 

Diese Betreuungsmöglichkeit gilt nur, wenn beide Elternteile in diesen Bereichen erwerbstätig oder alleinerziehend sind.

 

Sie werden gebeten, die Berechtigung zur Betreuung Ihres Kindes durch eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers bis zum 18.03.2020 nachzureichen.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien viel Kraft für die kommende Zeit.

Bleiben Sie gesund!

 

Nach jetzigem Stand ist der 1. reguläre Schultag nach den Osterferien der 20.04.2020 nach Plan.

 

Mit freundlichen Grüßen

F.Hüsing

(Schulleiterin)

 

Weitere Informationen:

https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/regulaerer-schulbetrieb-wird-bis-zu-den-osterferien-ausgesetzt

Geschwister-Scholl-Schule / Details
Realschule
Hadrianstraße 18
60439 Frankfurt a. M.
Tel: +49 (69) 21238753
Fax: +49 (69) 21240337
E-Mail: poststelle@geschwister-scholl-schule.frankfurt.schulverwaltung.hessen.de
Homepage: https://geschwister-scholl.frankfurt.schule.hessen.de/index.html


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